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Förderprogramm der Gemeinde wird neu aufgelegt. zu den
Förderbedingungen...

update: 14.11.2020

Elektroautos - Förderungen

Das Pariser Klimaschutzabkommen macht es notwendig, in einem Zeitraum von 15 bis 20 Jahren komplett auf erneuerbare Energien umgestellt zu haben. Deutschland hat derzeit bereits 50% beim Strombedarf erreicht. Leider muss man damit auch die Sektoren Verkehr und Wärme erreichen. So kommen wir also insgesamt für alle Sektoren nur auf ein erreichtes Ziel von 20%. Das heißt, Deutschland muss seinen bisherigen Stand bei Windstrom und Photovoltaik verfünffachen. 

Erdöl, aber auch Erdgas müssen verschwinden und werden dazu mit CO2-Abgaben beaufschlagt werden. Für Heizungsneubauten heißt das den Einsatz von Holzpellets und elektrisch betriebenen Wärmepumpen, für Neuanschaffungen beim Kraftfahrzeug bleibt längerfristig nur der batterieelektrische Antrieb. Der Wasserstoff-PKW wird sich aufgrund seiner aufwändigen Technik, hohen Infrastrukturkosten und hohen Wartungskosten nicht durchsetzen. Für die Hydrolyse würde dreieinhalbmal so viel Strom gebraucht werden wie beim reinen Elektrofahrzeug. Wasserstoff wird für die Hochöfen und andere Sonderanwendungen benötigt werden.

E-Auto
Ein Elektroauto (= engl. battery electric vehicle= BEV) macht Spaß, ist hocheffizient. Keine Vibrationen stören den Fahrer. Es ist so angenehm zu fahren und man ist dabei so flott unterwegs. Es ist viel leiser, es stößt keine Abgase aus. Laut einer Studie Forschungs- instituts International Council on Clean Transportation (ICCT) aus dem letzten Jahr gibt es in Deutschland ca. 13.000 vorzeitige Tote durch Ozon und Feinstaub, insbesondere durch Dieselabgase. Wenn man die verhindern kann, was hindert uns noch?

Bei den Neuzulassungen im Oktober 2020 kommen die BEVs mit 23.158 Exemplaren immerhin schon auf einen Anteil von 8,4% (Quelle: Kraftfahrtbundesamt Mitteilung 26/2020), im Vergleich zum Vorjahresmonat fast eine Vervierfachung (365%). Geht das so weiter, wird ein Verbrenner, der heute neu gekauft wird, in 5 Jahren nahezu unverkäuflich sein. Deshalb sollte es beim Neuwagenkauf direkt elektrisch sein.

Mittlerweile gibt es eine ganze Reihe von Elektroautos neben Tesla, die mindestens alltagstauglich, viele davon durchaus auch langstreckentauglich sind. Bei den PKWs habe ich dazu diese Liste gefunden, die Kaufpreis vor und nach Förderung, tatsächlicher Verbrauch, Reisezeit (Fahren und Laden) von Kempten nach Flensburg zeigt: 

.........

https://tinyurl.com/yxpt9ps4  (Anschauen lohnt sich!).

Zahlreiche Förderungen gibt es derzeit:

  • In Bayern z.B. das „Gesetz zur Bevorrechtigung der Verwendung elektrisch betriebener Fahrzeuge“ (EmoG). Hierin ermutigt das Land Bayern die Kommunen, elektrische bzw. teilelektrische Kraftfahrzeuge mit Stecker (sogenannte Plug-In-Hybride) zu bevorrechtigen, beim Parken (insbesondere bei den Parkgebühren), beim Fahren z.B. auf Busspur, Ausnahmen bei Zufahrtsbeschränkungen und Durchfahrtsverboten).
    Jede Kommune regelt die Ausgestaltung selbst.
  • Die bayerische Staatsregierung will mit gutem Beispiel vorangehen und hat das Ziel, den Anteil der E-Autos im Fuhrpark auf 20% zu erhöhen. Die Bayerische Polizei und das Ministerium für Wohnen, Bau und Verkehr haben schon Fahrzeuge. Das ist aber bestimmt noch ausbaufähig.
  • Steuerbefreiung: Elektroautos sind auf 10 Jahre von der KFZ-Steuer befreit. Im Einkommensteuergesetz sind vom Arbeitgeber gewährte Vorteile für das elektrische Aufladen eines Elektrofahrzeugs steuerbefreit, was auch für E-Bikes gilt. Leider bieten noch nicht viele Arbeitgeber dies an, zeigt es doch nach außen, wie fortschrittlich ein Arbeitgeber ist
  • Das Land Bayern fördert 30% der Anschaffung von Bussen mit Barrierefreiheit und alternativen Antrieben in seiner „Busförderung“.
  • Seit 2018 gibt es für Elektrobusse, Schulung zu den Elektrobussen und zur Ladeinfrastruktur die „Richtlinie zur Förderung der Anschaffung von Elektrobussen im öffentlichen Personennahverkehr“.
    Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) fördert hier die Mehrkosten eines Elektrobusses im Vergleich zum Verbrenner bei Bestellung von mindestens 5 Exemplaren, Schulungszuschuss und Aufbau der Ladeinfrastruktur im Depot. Warum dazu hier im Nürnberger Land noch nichts passiert ist, ist mir unverständlich!! Elektrobusse sind extrem wartungsarm. https://tinyurl.com/y2qfyvfu.
  • Pflegedienste und Fahrdienste im Gesundheits- und Sozialwesen aufgepasst!
    Im „Flottenaustauschprogramm Sozial&Mobil“ (seit November 2020)
    erstattet das BMU die Mehrkosten eines elektrischen Flottenfahrzeuges im Vergleich zu seiner Verbrenner-Alternative. Bei einer Renault Zoe im Pflegedienst im Vergleich zu einem Renault Clio (gleiche Fahrzeugklasse) werden das bereits um die 15.000 € sein, Bei der Mercedes V-Klasse (8-Sitzer-Bus) zu einem Mercedes EQV sind das bereits weit mehr als 30.000 € Erstattung pro Fahrzeug. https://tinyurl.com/yyr45row
    Günstiger gibt es keine Umstellung der Fahrzeugflotte! 
  • Die Kaufprämie für Elektroautos hat der Bund corona-bedingt verdoppelt: Für Elektrofahrzeuge bis zu einem Nettolistenpreis von 40.000 Euro erhält man bis zum Jahresende 2021 nun eine Förderung von insgesamt 9.000 Euro. Der Bund verdoppelt seinen Anteil auf 6.000 Euro, der Eigenanteil der Autohersteller bleibt bei 3.000 Euro. Bei einem Elektro-Neuwagen ab 40.000 Euro Nettolistenpreis erhält man nun vom Bund 5.000 Euro Bonus, der Hersteller gibt 2.500 Euro, was insgesamt eine Förderung in Höhe von 7.500 Euro macht. Ab 65.000 Euro gibt es nichts mehr. Außerdem ist seit Juli 2019 eine Förderung von 100 Euro vorgesehen, wenn man zusätzlich ein akustisches Warnsystem (AVAS) zum Schutz von blinden oder sehbehinderten Menschen erwirbt oder nachrüstet.
    Seit 16.11.2020 ist eine Kombination mit anderen Förderungen wieder erlaubt.
  • Ab Dezember 2020 Vorrang für Ladestationen auch im Mehrfamilienhaus!
    Seit dem 1.12.2020 ist die Reform des Wohnungseigentümergesetzes in Kraft. Möglich macht das das „Gesetz zur Förderung der Elektromobilität und zur Modernisierung des Wohnungseigentumsgesetzes und zur Änderung von kosten- und grundbuchrechtlichen Vorschriften Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz – WEMoG)“
    Bisher bedurften Modernisierungs-und Sanierungsmaßnahmen an Häusern in einer Eigentümergemeinschaft grundsätzlich der Zustimmung aller Eigentümer. Dies war ein großes Hindernis dann, wenn ein einzelner Eigentümer einen Ladepunkt in der Tiefgarage einrichten wollte. Jetzt reicht eine einfache Mehrheit, die sich dann die Kosten teilen muss. Der Einbau einer Lademöglichkeit für ein Elektrofahrzeug, einen barrierefreien Aus- und Umbau, Maßnahmen zum Einbruchsschutz sowie zum Zugang zu einem schnellen Internetanschluss auf eigene Kosten müssen zukünftig von der Eigentümergemeinschaft gestattet werden.
    Wichtig: Auch jeder Mieter hat jetzt den Anspruch auf die Einrichtung einer Ladestation. Die Kosten müssen aber von ihm getragen werden, es sei denn, der Vermieter übernimmt das.
    Damit ist ein großer Hinderungsgrund von Elektromobilität in den Städten oder dicht besiedelten Gebieten ausgeräumt.
  • Private Ladestation fördern lassen: Seit November fördert die KFW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) im Programm 440 eine oder mehrere private Ladestationen (Kauf und Installation) zu je 900 €.
    Vorsicht: Förderfähig sind aber nur bestimmte Ladestationen, die auf der Seite gelistet sind. Suchen Sie auf KFW.de nach „Zuschuss 440“ („Ladestationen für Elektroautos – Wohngebäude“ ).
    Wichtig zur Vorgehensweise: Wallbox aus der Liste auswählen. Im Vorfeld Angebote für Wallbox und Installation einholen, noch nicht beauftragen. Die Wallbox darf erst gekauft/Installation beauftragt werden, wenn der Antrag gestellt ist und eine Eingangsbestätigung von der KFW da ist. Danach erst werden die Rechnungen hochgeladen. Der Förderbescheid kommt im Nachgang. Dann wird erstattet.
  • Gemeindewerke Schwarzenbruck: Wenn man sich in der Smartphone-App des "Ladeverbund Plus" mit einer Kundennummer der GWS registriert, erhält man an den Säulen des "Ladeverbund plus" die kWh für 32 Cent. Für Nichtkunden wird es mehr kosten
  • Gemeinde Schwarzenbruck: Im Rahmen des „Energieförderprogramms“ der Gemeinde Schwarzenbruck wird unter Punkt 3.12 eine private Wallbox mit 100 € gefördert.
    Ansprechpartner Frau Albrecht 0 91 28/99 11-56


So viele Anreize finanzieller Art! Und dann die Anreize beim Fahren: Die massive Beschleunigung beim Starten aus dem Stand macht unendlich Laune! Es ist leise, aber kraftvoll! Es stinkt nicht! Und wenn man dann noch etwas für die Umwelt machen kann, so what! 

Steigen Sie ein in die Elektromobilität, machen Sie eine Probefahrt, löchern Sie ihre Bekannten, die schon eines haben, mit Fragen! Bauen Sie eine Solaranlage, an dem Sie ihr Auto von der Sonne tanken! Glauben Sie mir, man will nicht mehr zurück zum Verbrenner. Der hat ja auch keine Zukunft mehr.

Stefan Peipp